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Verfasst von Dennis Brendel am 7. Dezember 2007 - 15:47
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In der Praxis ist es eine gängige Methode, dass Eigentumswohnungen als Kapitalanlage (nicht zur eigenen Nutzung) erworben werden und dann wird der Kaufpreis meistens fremdfinanziert.
Nun stellt sich bei vermieteten Eigentumswohnungen das Problem, dass bei einem Wohnungsleerstand der Investor (Eigentümer) die volle Finanzierungsrate eigenständig aufbringen muss. Damit dieses Risiko für den Einzelnen abgefangen werden kann, wurde das Modell des Mietpool(-kontos) konzipiert.
Sämtliche Nettomieteinnahmen der Eigentumswohnanlage werden zunächst auf dem Mietpoolkonto verbucht und anschließend an die einzelnen Wohnungseigentümer ausgeschüttet. Nun erhält der Eigentümer nicht die volle Mieteinnahme, sondern nur einen Anteil. Dieser Anteil errechnet sich aus Wohn-/Nutzfläche der jeweiligen Wohnung im Verhältnis zur Fläche des Gesamtobjektes. Somit ist gewährleistet, dass jeder Eigentümer gleichermaßen an Minder- und Mehreinnahmen des Gesamtobjektes beteiligt ist.
Dieses Modell hat zwei wesentliche Vorteile:
Mietausfall durch den Auszug eines Mieters verteilt sich auf alle Eigentümer zu gleichen Teilen.
Bei Neuvermietung einzelner Wohnungen zu höheren Preisen, profitieren alle Eigentümer gleichermaßen.
Grundsätzlich wird solch ein Mietpool durch eine Hausverwaltung organisiert, wobei diese auch sämtlichen weiteren Aufgaben rund um die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilien übernimmt. (Neuvermietung, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltung, Mietinkasso, Wohnungsabnehmen und –übergaben ...)
Vorsicht ist geboten, sollte es in diesem Zusammenhang eine Mietgarantie geben!
Versprechungen sind leicht gemacht, Finanzierungen auf garantierte Miete aufgebaut jedoch schwer zu ändern.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, verbindliche Rechtsauskünfte kann nur ein Anwalt oder Steuerberater geben.
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