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Verfasst von Wachimmo am 5. Dezember 2007 - 22:07
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Mit der neu eingeführten Energieeinsparungsverordnung ist es jetzt ab 2008 soweit, der Energieausweis für bestehende Gebäude wird eingeführt. Vom Kühlschrank und auch vom Geschirrspüler kennen wir es bereits, es gibt eine Einteilung in Energieeffizienzklassen. Rote, gelbe und grüne Balkendiagramme sollen uns darauf hinweisen, wie unser Gerät und jetzt eben auch Häuser sich im Hinblick auf den Energieverbrauch darstellen.
So weit, so praktisch, denkt sich der aufmerksame Beobachter. Nimmt er etwas tiefer Einblick in die Beschlussmaterie, wird er nicht darum herumkommen, zwei oder auch dreimal nachzulesen.Energiepass, Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, die Jahre 2008 und 2009, alles muss geordnet werden.
Zunächst sind da zwei Energieausweise (denn so ist der jetzt in der Verordnung gebrauchte Terminus für den "Energiepass").
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem Energieverbrauch der Bewohner. Über eine Dauer von drei Jahren werden die Verbrauchswerte ermittelt und auch wirklich als Mittelwert ausgewiesen. Das heisst, es wird ein Durchschnittswert gebildet aus den Energieverbrauchswerten. Der Wert X gilt dann für das gesamte Gebäude, egal ob der Energieverbrauch in der Dachgeschosswohnung vielleicht höher ist, als im Stockwerk darunter oder ob Herr Nachbar im Winter bei voll aufgedrehter Heizung mit offenem Fenster schläft.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes errechnet, wobei beispielsweise die Heiztechnik, Isolierung, Dämmstoffe oder die Bausubstanz berücksichtigt werden. Eine neue effiziente Heizanlage kann dem Verbrauchswert also bei einer schlecht isolierten Fassade noch über die Hürde in den orangen Bereich helfen.
Nachdem man sich nun klargemacht hat, es gibt garnicht den einen Energieausweis, es gibt schonmal zwei unterschiedliche, kann man sich mit den Fristen beschäftigen.
Fristen gibt es zunächst mal drei:
1. Juli 2008: Alle Wohngebäude mit einem Baujahr bis einschliesslich 1977 müssen einen Energieausweis vorlegen können.
1. Januar 2009: Alle Wohngebäude mit einem Baujahr ab 1978 müssen einen Energieausweis vorlegen können.
1. Juli 2009: Auch alle Nichtwohngebäude brauchen jetzt einen Energieausweis.
Zwei Ausweise, drei Fristen ist ja einfach! Nein, nicht ganz, denn für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die bis 1977 gebaut wurden, muss ein bedarfsorientierter Ausweis vorgelegt werden, es sei denn, das Gebäude wurde bereits nach Kriterien der Wärmeschutzverordnung saniert. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, muss ebenfalls einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen. Für alle größeren Gebäude und für alle Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden, haben die Besitzer die Wahl zwischen beiden Ausweisen.
Am einfachsten ist jedoch das Haus weder zu verkaufen noch zu vermieten, dann wird nämlich kein Ausweis benötigt - weder der Personalausweis zur Vorlage beim Notar noch der Energieausweis für den Käufer oder Mieter.
weiterführende Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Energiepass
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung
Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft, verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt oder Steuerberater geben.
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